Zuchtziele "vom Aartal" und unsere Erwartungen als DL Züchter

Unser Bestreben ist es, den Interessenten der Welpen aus unserem Zwinger "vom Aartal" einen gesunden wesensfesten Jagdgebrauchshund für den praktizierenden Jäger an die Hand zu geben. Dafür geben wir vollen Einsatz: Von der Auswahl der Elterntiere (wir züchten nicht bedingungslos mit jeder Hündin) bis zur Prägungsphase der Welpen vor Abgabe (8. Lebenswoche).

Wir erwarten, sozusagen als Gegenleistung für unseren Aufwand, dass alle Hunde möglichst an den zwei Zuchtprüfungen (VJP und HZP) teilnehmen und alle auf HD, OCD und ED geröntgt werden. Nur so ist gewährleistet, dass auch zukünftig DL Welpen, die unseren hohen Ansprüchen gerecht werden, gezogen werden können. Die Zucht ist auf das Wissen um die Eigenschaften der Nachkommen angewiesen!

  

Michael Wischmann

Zwingeranlage
Zwingeranlage

Unser Ziel ist die Zucht des Deutsch Langhaar als gesunden, wesensfesten und leistungsstarken Jagdgebrauchshund.

Um das zu erreichen, ist für uns besonders wichtig: Die Auswahl geeigneter Elterntiere und die Frühprägung/förderung unserer Welpen. Die genetisch vorhandenen Anlagen können sich nur dann optimal entwickeln, wenn bereits in den ersten Lebenswochen fördernde Lernbedingungen und Lernanreize geschaffen werden.

Die geeignete Auswahl der Elterntiere darf sich nicht nur an Prüfungsergebnissen orientieren. Sie muss konsequent Eigenschaften mitbringen, die für den Jagdgebrauch unverzichtbar sind.

 

  • Volle Schwarzwildeignung
  •  Raubwildschärfe und -härte
  • Lautes Jagen
  • Belastbarkeit und soziale Sicherheit

 

Die beste Frühförderung kann allerdings keinen Erfolg bringen, wenn die genetischen Anlagen für diese Eigenschaften fehlen. Deshalb setzen wir Elterntiere ein, die ihre Schwarzwildeignung mehrfach unter Beweis gestellt haben, Raubwild -und Wildscharf sind und laut jagen!


DL Welpenaufzucht und Prägungsphase

Das alte Sprichwort ist sehr passend: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“. Dieser Spruch ist treffend bei der Hundeaufzucht und - Erziehung. Die Züchter der Hunde die ich als Welpen übernommen habe, gestalteten mit viel Liebe und Mühe die ersten Wochen der Prägungsphase bis zur 8 Lebenswoche. Die Vorteile dieser Arbeit in den Zuchtzwingern haben wir schnell erkannt und danken an dieser Stelle erneut insbesondere Monika Schroedter (Zwinger von der Seegeberger Heide) und Peter Scheibenpflug (Zwinger vom Mühbrooker Meer).

Auch wir bieten den Führern von DL Hunden aus dem Zwinger "vom Aartal“ diese Vorteile: Unsere Hunde lernen in den 8 Wochen bis zur Abgabe bei uns alle notwendigen Eindrücke kennen: In den ersten Tagen in der Wurfkiste im Wohnzimmer haben die Welpen positive Erlebnisse mit ihrem zukünftigen Rudelführer dem Menschen. Aber auch der Kontakt zu den anderen Hunden in der Familie fördert die Sozialisierung der Junghunde. Später zieht der gesamte Wurf mit der Hündin in Abhängigkeit des Wetters direkt in den Zwinger mit großzügigem Auslauf, oder über die Zwischenstation Garage. Im großen Gartenauslauf kommen die Welpen mit ziemlich allen Wildarten in Kontakt. Ganz besonders achten wir darauf, dass der Erstkontakt mit vermeintlich unangenehmerem Wild stattfindet. Spielerisch verlieren die jungen Hunde Scheu vor Füchsen, Dachsen, Schwarzwild, aber auch Elstern, Krähen und Mardern. Diese Tiere werden dann an der Reizangel befindlich von den Kleinen gehetzt, gepackt, gebeutelt und immer häufiger vorgestanden.

Zur Wesensfestigkeit tragen auch die in dieser Zeit bis zu drei Mal täglich stattfindenden Revierausflüge bei. Im großen Kofferraum des Geländewagens fahren wir dann mal mit und mal ohne Hündin in Wald, Flur und ans Wasser. So kommt es bei späteren Autofahrten auch nicht zu üblen Magenproblemen, denn die Welpen sind sukzessive an das Autofahren gewöhnt worden. Alle Elemente sind nicht fremd und sogar das Wasser wird recht zügig angenommen.

Mit anderen Worten: Wir ziehen die Welpen so auf, dass sie neben der guten Genetik optimale Frühprägung bei Abgabe an die neuen Besitzer erfahren haben. Wir erwarten jedoch, dass diese Prägungsphase gewissenhaft weitergeführt wird.

 

Bei sämtlichen in der Prägung, Ausbildung und Aufzucht entstehenden Fragen stehen wir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!

  

Das Üben an der Reizangel...
Das Üben an der Reizangel...


 

 

Dem Hunde,

 

wenn er gut erzogen,

 

ist selbst ein weiser Mann

 

gewogen.

  

Goethe

  



Zuchtordnung und Rassekennzeichen

für Deutsch-Langhaar

 

5. Auflage – Gültig ab 24. März 2013

 

1. Allgemeines (Präambel)

1.1 Rassekennzeichen

Die Rassekennzeichen für den DEUTSCH-LANGHAAR-VORSTEHHUND wurden erstmals im

Jahre 1879 festgelegt. Seither wird die Rasse reingezüchtet.

Der Standard ist bei der F.C.I. mit der Nr. 117b hinterlegt.

1.2 Zuchtordnung

Die Zuchtordnung des Deutsch-Langhaar-Verbandes e. V. (DLV) dient der planmäßigen Zucht der

Rasse Deutsch-Langhaar (DL), und regelt das gesamte Gebiet der Zuchttätigkeit. Sie ist Bestandteil

der Satzung und verbindlich für alle Verbandsvereine und deren Mitglieder.

1.3 Zuchtziel

Das Zuchtziel des Deutsch-Langhaar-Verbandes ist die Erhaltung der reinrassigen Zucht des

DEUTSCH-LANGHAAR (vergl. 1.4) und die Förderung der jagdlichen Eigenschaften nach dem

Leistungsprinzip (vergl. 1.5).

1.4 Reinzucht

Unter Reinzucht versteht der Deutsch-Langhaar-Verband die Erhaltung des typgerechten

Erscheinungsbildes und der bewährten jagdlichen Anlagen der Rasse. Der Nachweis der

Reinzucht erfolgt durch Eintragung in das Zuchtbuch Deutsch-Langhaar (ZDL) sowie Ausstellen

von Ahnentafel und ist verbunden mit der Tätowierung / Kennzeichnung mit Chip aller Welpen

(vergl. 4.3), die nach den Bestimmungen dieser Zuchtordnung gezüchtet werden.

1.5 Leistungszucht

Unter Leistungszucht versteht der Deutsch-Langhaar-Verband die Zucht des Deutsch-Langhaar-

Vorstehhundes aufgrund nachgewiesener jagdlicher Leistungsfähigkeit.

Auf die Arbeit nach dem Schuss, ebenso wie auf ruhige und wesensfeste Hunde wird besonderer

Wert gelegt.

Als Mitglied des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) sieht der DL-Verband dessen Prüfungen

als Grundlage für die Zuchteignung an. Zusätzlich sind die im praktischen Jagdbetrieb

festgestellten Leistungen heranzuziehen; ihrer züchterischen Bedeutung entsprechend kommt

ihnen besonderes Gewicht zu.

1.6 Zuchtförderung

Sämtliche Maßnahmen dieser Zuchtordnung (ZO) dienen der Förderung planmäßiger Zucht

funktional- und erbgesunder, wesensfester Deutsch-Langhaar.

Erbgesund ist ein Deutsch-Langhaar dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und

rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erblichen Mängel, die die funktionale Gesundheit und

jagdliche Verwendbarkeit seiner Nachkommen beeinträchtigen würden. Erbliche Mängel und

Krankheiten werden vom DL-Verband erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft.

1.7 F.C.I. und VDH-Zuchtordnung

Das Internationale Zuchtreglement der Federation Cynologique Internationale (F.C.I) und die

Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH) sind Bestandteil dieser

Zuchtordnung und für alle Mitgliedsvereine und deren Mitglieder im DL – Verband verbindlich.

1.8 Haltung und Ernährung

Haltung und Ernährung der Zuchthunde und Welpen müssen artgerecht sein.

Der Deutsch-Langhaar-Verband geht davon aus, dass der Züchter Jäger ist und seine Welpen nur

in Jägerhände abgibt.

 

2. Zuchtbestimmungen

Für Eigentümer von Deutsch-Langhaar, die das Zuchtbuch des DL-Verbandes in Anspruch

nehmen wollen (Rüden- oder Hündinnenbesitzer) ist die Mitgliedschaft in einem dem DLV

angeschlossenen Verbandsverein Voraussetzung.

2.1 Der Züchter

Als Züchter gilt der Eigentümer der Mutterhündin zur Zeit des Werfens.

Den Antrag auf Eintragung eines Wurfes in das Zuchtbuch kann nur der Züchter stellen.

2.2 Zuchtmiete

Das Vermieten von Hündinnen ist gestattet, muss aber Ausnahme bleiben. Bei Vermietung einer

Hündin ist dem Wurfantrag eine Bescheinigung des Eigentümers über die Überlassung des

Zuchtrechts für die Dauer eines Wurfes beizufügen.

Empfehlung: VDH-Vordruck verwenden.

Beim Kauf einer belegten Hündin ist die Deckbescheinigung mit der Ahnentafel auszuhändigen.

Der Mieter oder der neue Eigentümer gelten in diesem Fall als Züchter des Wurfes.

2.3 Zuchtbuchsperre

Einer mit Zuchtbuchsperre belegten Person wird untersagt, das Züchterrecht für eine belegte

Hündin an eine andere Person abzutreten.

Mit dem Eintritt einer Zuchtbuchsperre wird automatisch auch die Sperre eines im Eigentum einer

solchen Person stehenden Rüden bzw. Hündin verbunden.

 

3. Zwingernamen und Zwingernamenschutz

Der Schutz des Zwingernamens wird dem Züchter spätestens beim zweiten Wurf zur Pflicht

gemacht. Wird beim ersten Wurf kein Antrag auf Zwingernamenschutz gestellt, erscheint der

Familienname des Züchters hinter dem Rufnamen des Hundes, z.B. Amor (Schmidt). Das gleiche

gilt für Einzeleintragungen.

Die Anmeldung des Zwingernamens erfolgt über den zuständigen Verein auf einem besonderen

Formular beim Zuchtbuchführer. Der Züchter schlägt den zu schützenden Zwingernamen selbst

vor und macht zwei weitere Namensvorschläge für den Fall, dass der an erster Stelle

vorgeschlagene Zwingername schon anderweitig geschützt sein sollte oder vom Zuchtbuchführer

zu beanstanden wäre.

Die neu geschützten Zwingernamen werden jährlich im Zuchtbuch Deutsch-Langhaar (ZDL)

veröffentlicht. Der Zwingernamenschutz gilt nur für den Bereich des Deutsch-Langhaar-

Verbandes.

Jedoch kann jederzeit durch eine Erklärung gegenüber dem Zuchtbuchführer auf eine weitere

Benutzung des geschützten Zwingernamens verzichtet werden.

Der freigewordene Zwingername darf erst nach Ablauf von 10 Jahren wieder neu vergeben

werden, es sei denn, der frühere Besitzer will ihn sich wieder schützen lassen.

Der Zuchtbuchführer überträgt im Erbfall auf Antrag den Übergang eines Zwingernamens an

einen Berechtigten und veröffentlicht dies ebenfalls im Zuchtbuch. Die Übertragung ist

gebührenfrei.

Der VDH empfiehlt dringend, Zwingernamen durch die F.C.I. schützen zu lassen. Der

Internationale Zwingernamenschutz geht dem nationalen Zwingerschutz vor und ist vom Züchter

formlos über den DL-Verband beim VDH zu beantragen.

 

4. Zuchtberater und Zuchtberatung

Die Verbandsvereine sollten in ihrem Bereich jeden Zuchthund kennen. Die Verantwortlichen

müssen die Züchter in allen Belangen der Zucht beraten und unterstützen. Der Zuchtberater ist

insbesondere zuständig für die formelle Abnahme von Würfen in seinem Zuständigkeitsbereich.

Die Besichtigung des Wurfes ist dem Verbandsverein vom Züchter zu ermöglichen; sie hat sich

auch auf artgerechte Haltungs- und Aufzuchtsbedingungen zu erstrecken.

Verbandsvereine tätowieren die Welpen ( vergl.4.3) mit den vom Zuchtbuchführer zugeteilten

Zuchtbuchnummern / kennzeichnen die Welpen mit einem Chip und überprüfen die Unterlagen

zur Wurfeintragung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. (siehe auch 4.3.)

4.1 Zuchtberatung

Der Zuchtberater berät den Züchter vor einer Paarung und bestätigt dies auf der Rückseite des

Antrages auf Wurfeintragung. Ohne seine Unterschrift erfolgt keine Bearbeitung durch den

Zuchtbuchführer. Diese Beratung ist rechtzeitig, spätestens bei Beginn der Hitze, vor einer

Anpaarung zwingend vorgeschrieben.

4.2 Zuständigkeit

Die züchterische Betreuung muss von dem Verein ausgehen, in dessen Zuständigkeitsbereich der

Züchter seinen Wohnsitz hat, Ausnahmen sind möglich, wenn die züchterische Betreuung im

Rahmen dieser Zuchtordnung gewährleistet ist.

In diesem Fall ist zwischen dem zuständigen Verbandsverein und dem Verein, in welchem der

Züchter Mitglied ist, vor der Zuchtberatung eine einvernehmliche schriftliche Vereinbarung zu

treffen. Diese Vereinbarung muss abschließend durch den geschäftsführenden Vorstand des DL

– Verbandes genehmigt werden.

4.3 Tätowierung / Kennzeichnung mit Chip

Zum Zweck der Identifikation werden die Welpen tätowiert bzw. mit einem Chip gekennzeichnet.

Eine eindeutige Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Zuchtbuch. Der

günstigste Zeitpunkt zur Kennzeichnung ist ein Alter von 7 bis 9 Wochen. Der Züchter wendet

sich an den zuständigen Verbandsverein. Der Zuchtberater tätowiert die vom Zuchtbuchführer

zugeteilte Zuchtbuchnummer in den rechten Behang des Welpen. Alternativ hierzu ist der Chip im

linken oberen Halsbereich des Hundes anzubringen. Das Tätowieren/ Kennzeichnen mit Chip

kann nur beim Züchter oder Tierarzt erfolgen und hat den ganzen Wurf zu umfassen. Bei der

Wurfabnahme ist der Barcode des Chips vom Zuchtberater einmal in die Ahnentafel und einmal in

das Wurfabnahmeprotokoll zu kleben. Das Wurfabnahmeprotokoll ist an den Zuchtbuchführer zu

schicken.

Ansprüche auf Schadenersatz aus Tätowierfolgen sind ausgeschlossen.

Die Verbandsvereine erheben für die Tätowierung / Kennzeichnung mit Chip und die

Wurfabnahme gesonderte Kosten.

 

5. Voraussetzungen für die Zuchtfreigabe

5.1 Grundsätzliches

Rüde und Hündin sind genetisch gleichrangig. Zur Zucht werden nur Hunde zugelassen, die

gesund, ausdauernd und widerstandsfähig bei hoher jagdlicher Beanspruchung sind, (vergl. 1.4-

1.6), keine zuchtausschließende Mängel ausweisen (vergl. 6) und die folgenden

Mindestvoraussetzungen erfüllen:

5.2 Mindestvoraussetzungen

Die Zuchthunde müssen im Typ-, Form- und Haar den Rassemerkmalen entsprechen (vergl.

Anhang RKZ) und dürfen nicht jünger als 18 Monate sein.

Die endgültige Typ-, Form- und Haarbewertung erfolgt frühestens im Alter von 18 Monaten durch

zwei vom DL-Verband anerkannte Formwertrichter anlässlich einer Zuchtschau oder auf einer

Prüfung der Deutsch-Langhaar-Vereine.

Für eine einmalige Zuchtbenutzung ist eine entsprechende Bewertung ab einem Mindestalter von

12 Monaten ausreichend.

Die Mindestnote in Typ-, Form- und Haarwert beträgt gut, ohne körperliche Mängel im Sinn der

Rassekennzeichen.

Schulterhöhe: Rüden 60-70 cm

Idealmaß 63-66 cm

Hündinnen 58-66 cm

Idealmaß 60-63 cm

Als gültige Typ-, Form- und Haarbewertung wird bei mehreren vorliegenden Beurteilungen das

zeitlich jüngste Beurteilungsergebnis eines Hundes festgelegt. Möglicherweise bereits erteilte

Zuchtfreigaben sind zu revidieren und ggf. außer Kraft zu setzen. Kommt es bei einem über 18

Monate alten Hund zweimal zu einer Prädikatsfindung unterhalb der Zuchtzulässigkeit, ist eine

endgültige Zuchtsperre in der Ahnentafel auch dann zu vermerken, wenn die nicht erreichte

Zuchtmindestvoraussetzung innerhalb der Beurteilungskriterien Typ-, Form- und Haarwert

wechselte. Ein einmal gezeigter Wesensmangel ist nicht heilbar.

5.3 Jagdliche Eignung

Als Nachweis der jagdlichen Anlagen und Eignung werden die Zuchtprüfungen des

Jagdgebrauchshundverbandes gefordert, wünschenswert ist, wenn mindestens eine der

Zuchtprüfungen (VJP oder HZP) bei einer DL-Zuchtgruppe abgelegt wird.

Es können auch andere nationale oder internationale Prüfungen anerkannt werden, soweit diese

den Anforderungen für die Zuchtzulassung entsprechen.

Verbands-Jugendprüfung (VJP)

und die

Verbands-Herbstzuchtprüfung (HZP) leb. Ente

oder die

Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP) leb. Ente

im HZP-Alter.

möglichst

Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP) leb. Ente

Besonders erwünscht sind die bestandene Schorlemer-HZP (SP) als Ausdruck für die frühzeitige

Zuchteignung, sowie die Verbands-Gebrauchsprüfung (VGP), die Verlorenbringerprüfung (Vbr.),

Verbands-Schweißprüfung (VSwP), Bringtreueprüfung (Btr.), Schweiß-Natur („:“) bzw. (:) und das

Leistungszeichen Schwarzwild („LzS“) als Ausdruck für die hohe jagdliche Belastbarkeit.

5.4 Der Härte-Nachweis

Der Härtenachweis muss nach den Bestimmungen des JGHV beigebracht werden und die

Bestätigung des Stammbuchführers muss vorliegen.

5.5 Der Lautnachweis

Sichtlaut, Spurlaut oder lautes Stöbern erfolgt nach den Bestimmungen der VZPO (VJP und HZP)

VGPO und VPSO des JGHV oder des Lautjager-Nachweises nach deren Anhang unter 3.

Der Laut kann auch durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern auf Formblatt 23 des JGHV

nachgewiesen werden.

Zum Zuchteinsatz kommende DL-Hunde müssen auf den Anlageprüfungen (VJP oder HZP) am

Hasen oder Fuchs nachweislich einwandfrei sichtlaut oder spurlaut gewesen sein. Ergab sich auf

diesen Prüfungen keine Gelegenheit zur Lautfeststellung, kann ein Nachweis am Hasen oder am

Fuchs auch später durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern erbracht werden. Jagt ein Hund auf

der VJP stumm und anschließend bis spätestens zum Ende des HZP - Jahres überzeugend laut,

ist der Nachweis ausreichend. Im umgekehrten Falle ist eine einmalige Nachprüfung im Jahr der

HZP zulässig, die einwandfrei positiv ausfallen muss, andernfalls darf es keine Zuchtfreigabe,

auch nicht zu späterer Zeit, geben. Ein gem. VGPO erbrachter Lautnachweis erfüllt die

Zuchtvoraussetzungen dann, wenn der betreffende Prüfling vorher keine Stummheit zeigte,

gleichfalls sind erbrachte Lautjagernachweise gem. Anhang Nr. 3. zu den Verbandsprüfungen für

eine Zuchtverwendung wertlos, wenn nachfolgend bei Prüfungsvorstellungen Stummheit beim

Verfolgen von Hase oder Fuchs festgestellt wird.

5.6 Hüftgelenksdysplasie

Die Bewertung darf nicht schlechter als Leichte HD sein (vergl. 8.1-8.3).

5.7 Ausnahmen

Um Deutsch-Langhaar, die keine ausreichenden Prüfungsnachweise erbracht haben, für die

Zucht heranziehen zu können, sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

Gefordert wird hier der Nachweis der Schussfestigkeit und der Hasenspur im VJP-Alter, sowie der

Nachweis der Schussfestigkeit bei der Feld- und Wasserarbeit und der Ausschluss der

Wildscheue an der lebenden Ente im HZP-Alter.

Ersatzprüfung: AZP oder VGP:

Die Zuchtfreigabe solcher Hunde darf nur auf Antrag der Verbandsvereine und mit Zustimmung

der Zuchtkommission erfolgen. Hier ist ein strenger Maßstab anzulegen. Auf Punkt 14 der

Zuchtordnung wird verwiesen.

Es können Zuchtbeschränkungen erlassen werden.

 

6. Zuchtausschluss

Von der Zucht ausgeschlossen sind Deutsch-Langhaar ohne die Voraussetzungen von 5.1 - 5.6

dieser Zuchtordnung.

Weiterhin solche, die mit Erbfehlern behaftet sind und / oder bei denen nachstehende Fehler

nachweislich aufgetreten sind.

Solche Fehler sind :

- allgemeine Unruhe, Überpassion und Nervosität

- Scheue vor lebendem Wild

- Gewitterscheue

- ängstliche Haltung gegenüber Fremden sowie Milieuscheue

- Angstbeißer, sowie alle Hunde mit unmotivierter Aggressivität und unkontrollierbarem Beißen

- alle Grade der Schussempfindlichkeit bis hin zur Schussscheue

- Waidlaut auch in Verbindung mit Sicht- und Spurlaut

- Hunde mit mittlerer und schwerer Hüftgelenksdysplasie

Hunde mit folgenden, auch chirurgisch korrigierten bzw. behandelten Erkrankungen:

- Epilepsie

- Osteochondrose (OCD) oder Schulterlahmheit, Ellbogendysplasie (ED)

- spontanem Kreuzbandriss,

- fehlende Zähne, Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss (Doppelbindungen gelten nicht als fehlerhaft),

- Hodenfehler: ein oder beidseitiger Kryptorchismus (Hoden müssen beide äußerlich fühlbar

sein),

- Augenlidfehler, eingerolltes Augenlid (Entropium) ausgestülptes Augenlid (Ektropium), auch

chirurgisch korrigierte bzw. behandelte Erkrankungen.

Zuchthunde, die zuchtausschließende Fehler nachweislich mehrfach mit unterschiedlichen

Zuchtpartnern vererbt haben, können auf Antrag durch die Zuchtkommission zur Zucht gesperrt

werden.

 

7. Zuchtverfahren

7.1 Zuchtfreigabe

Deutsch-Langhaar, die ihre Zuchteignung (vergl. 5.1-5.7) nachgewiesen haben, werden auf

Antrag durch den zuständigen Verbandsverein nach Inaugenscheinnahme für die Zucht

freigegeben ( siehe 4.2 )

7.2 Zuchtsperre

Zuchtsperrvermerke werden in der Ahnentafel der Hunde eingetragen, die mit

zuchtausschließenden Mängeln behaftet sind. Der Eintrag erfolgt durch den Zuchtbuchführer oder

den Verantwortlichen des zuständigen Verbandsvereins.

7.3 Zuchtnutzung

Die Nutzung von bereits zur Zucht freigegebenen Deutsch-Langhaar-Rüden und –Hündinnen

steht dem Züchter nach Beratung mit dem zuständigen Zuchtberater (vergl. 4-4.2) frei.

7.4 Zuchtverwendung der Rüden

Ein zur Zucht zugelassener Rüde darf zunächst nur dreimal innerhalb von 12 Monaten zur Zucht

verwendet werden. Danach darf ein Rüde innerhalb eines Kalenderjahres bis zu viermal zur Zucht

benutzt werden. Dabei sind die Deckakte dem Zuchtjahr zuzurechnen, in dem der Wurf fällt. Die

erfolgreichen Gesamtanpaarungen (einschl. Ausland) werden für die Lebenszeit eines Rüden auf

12 begrenzt. Ausländische Rüden bzw. im Ausland stehende Rüden sind bezüglich der Deckakte

wie in Deutschland stehende Rüden zu sehen. Nach Zustimmung der Zuchtkommission und

Beschluss der Hauptversammlung kann ein Rüde für weitere Deckakte freigegeben werden

Der Eigentümer des Deckrüden verpflichtet sich, für jeden erfolgreichen Deckakt seines Rüden

die vom DL-Verband festgelegte Gebühr zu entrichten. Bei Nichtzahlung erfolgt nach zweimaliger

Mahnung eine vorübergehende Sperre des Zuchtbuches (vergl. 2.3).

Züchtern, die innerhalb von vier Monaten nach dem Decktag trotz Mahnung ihren Verpflichtungen

gegenüber dem Deckrüdenbesitzer nicht nachkommen, kann das Zuchtbuch vorübergehend

gesperrt werden.

Für Deckrüdenbesitzer ist die Führung eines Deckbuches Pflicht, es wird bei der Zuchtfreigabe

ausgehändigt.

7.5 Zuchtverwendung der Hündin

Eine zur Zucht zugelassene Hündin darf innerhalb eines Kalenderjahres nur einmal werfen,

Stichtag ist der Wurftag.

7.6 Zuchtverwendung von Hündinnen nach Vollendung des achten Lebensjahres

Hündinnen scheiden mit Vollendung ihres achten Lebensjahres aus der Zucht aus. Danach dürfen

sie nicht mehr belegt werden. Stichtag ist der Decktag. Bei bisheriger positiver Vererbung sind auf

Antrag des Verbandsvereins und mit Zustimmung der Zuchtkommission Ausnahmen möglich.

7.7

Hunde mit leichter HD (HD 1 oder C) dürfen nur mit HD-freien (HD 0 oder A) oder HDVerdächtigen

(HD B) gepaart werden (vergl. 8 d).

7.8

Es darf kein Deckakt ohne vorgezeigte und vom zuständigen Verbandsverein ( siehe 4.2 )

ausgestellte und unterzeichnete Deckbescheinigung erfolgen. Der Eigentümer des Deckrüden

unterschreibt die Deckbescheinigung auf demselben Formular unmittelbar nach dem Deckakt.

7.9

6Inzestpaarungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Zuchtkommission, bei

Zuwiderhandlung wird ein vorläufiger Zuchtsperrvermerk erteilt.

Dieser kann nur im Einzellfall auf Antrag des Verbandsvereins aufgehoben werden. Die Kosten

trägt der Eigentümer.

7.10

Vor jedem Deckakt haben sich der Eigentümer des Deckrüden und der Zuchthündin davon zu

überzeugen, dass der Deckrüde und die Zuchthündin für die Zucht freigegeben sind.

Im Deckbuch (vergl. 9.1) ist die Anzahl der Deckakte zu überprüfen.

7.11

Die künstliche Besamung ist bei der Zucht von Deutsch – Langhaar grundsätzlich untersagt. Über

vorher zu beschließende Ausnahmen ( z. B. Zucht im Ausland) entscheidet die Zuchtkommission

in Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand des DL – Verbandes.

 

8. Hüftgelenksdysplasie (HD) Untersuchungs-Verfahren

Die Ermittlung des Status der Hüftgelenke wird durch ein Röntgenverfahren festgestellt.

Das Verfahren hat folgenden Ablauf:

a) Mindestalter der Hunde für die Untersuchung beträgt 12 Monate.

b) Der Tierarzt gewährleistet gegenüber dem DL-Verband die Identität des zu untersuchenden

Hundes durch Vergleich der Zuchtbuchnummer in der Original-Ahnentafel. Er bestätigt, dass

er den Hund unter Betäubung geröntgt hat.

c) Die mit dem Namen des Hundes und der Zuchtbuchnummer versehene Röntgenaufnahme

wird vom untersuchenden Tierarzt mit dem Beurteilungsbogen des DL-Verbandes an die vom

DLV beauftragte zentrale Auswertungsstelle eingesandt.

d) Bewertung

Die Auswertung kann folgende endgültige Befunde ergeben:

Kein Hinweis für HD (normal) = A

Verdächtig für HD (fast normal) = B

Leichte HD (noch zugelassen) = C

Mittlere HD (Zuchtsperre) = D

Schwere HD (Zuchtsperre) = E

 

9. Deckrüden, Deckrüdenliste und Deckbuch

Alle neu zur Zucht freigegebenen Deckrüden sind der Zuchtkommission und der Zuchtbuchführung

durch die Verbandsvereine mitzuteilen und Fotokopien der Ahnentafel mit eingetragenen

Leistungsnachweisen zu übersenden.

Die Zuchtkommission erstellt jährlich eine Deckrüdenliste.

Darin werden zur Zucht zugelassene DL-Rüden auf Vorschlag der Verbandsvereine, die auch für

die Richtigkeit der Daten verantwortlich sind, aufgenommen.

Sie enthält mindestens folgende Angaben:

Leistungszeichen

Name, (Fettdruck)

Zuchtbuch-Nummer mit HD-Befund (und evtl. OCD- oder ED - Befund)

Leistungszeichen (Fettdruck)

Farbe und Abzeichen (vergl. Rassekennzeichen) des Rüden

Schulterhöhe,

Wurfdatum,

Typ-, Form- und Haarwert mit Augenfarbe (gültig ist das zeitlich jüngste Beurteilungsergebnis,

siehe auch ZO § 5,2 letzter Absatz),

alle Prüfungsergebnisse,

Punktzahl für Hasenspur und Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer,

Art des Lautes,

Härtenachweis mit Datum,

Abstammung mit Zb. Nr., Farbe, Schulterhöhe, Typ-, Form- und Haarwert mit Augenfarbe,

Leistungen

Name, Anschrift und Telefon-Nummer des Eigentümers und die

Kurzbeschreibung des Rüden von der Zuchtschau. Gültig ist das zeitlich jüngste

Beurteilungsergebnis des Rüden (siehe auch ZO § 5.2 letzter Absatz).

Die Deckrüdenliste wird auf die Web-Site des Deutsch-Langhaar-Verbandes gestellt. Vereine, die

für ihre Mitglieder eine Ausgabe in Druckform wünschen, können diese gegen Kostenerstattung

erwerben.

Den durch die Verbandsvereine der Zuchtkommission zur Verfügung gestellten Unterlagen ist eine

durch den Deckrüdenbesitzer persönlich unterschriebene Erklärung beizufügen, aus der

hervorgeht, dass der gemeldete Rüde frei von jeglichen zuchtausschließenden Mängeln und

Erbfehlern war und ist, bis zum 18. Lebensmonat keinerlei Anzeichen von Schulterlahmheit (OCD,

aseptische Humeruskopfnekrose) gezeigt hat und keine operativen Korrekturen oder

Behandlungen von zuchtausschließenden Mängeln vorgenommen wurden.

9.1 Deckbuch

Jeder Eigentümer eines Deckrüden hat ein Deckbuch zu führen. In ihm sind alle Angaben über die

Deckvorgänge festzuhalten.

Dies sind:

Decktage, Ort, Name der Hündin mit ZB-Nr., Anschrift und Unterschrift des Züchters,

Wurfergebnis.

Verbandsvereine haben jederzeit das Recht, das Deckbuch zur Einsicht anzufordern.

 

10. Zuchtbuch (ZDL)

In ihm sind alle eintragungsfähigen Deutsch-Langhaar (DL) enthalten. Das für die Zucht des DL

geführte Zuchtbuch bildet mit seinen in ihm erfassten Nachkommenschaft und den in der Zucht

verwendeten Tiere, die Zuchtgrundlage. Um über die Abstammungsverhältnisse innerhalb der

Rasse möglichst umfassend Kenntnis zu erlangen, muss das Zuchtbuch alle zur Rasse

gehörenden, im Sinn der ZO eintragungsfähigen Tiere umfassen. Dadurch wird die Voraussetzung

geschaffen, innerhalb der Rasse umfassende Feststellungen über die Vererbung im guten und

schlechten Sinne treffen zu können.

Aus dem Zuchtbuch ergibt sich die Ahnentafel eines Hundes. Es enthält die Eintragungen aller

Würfe und Einzelhunde in jährlicher Zusammenfassung.

Das Zuchtbuch steht allen Züchtern und Eigentümern von Deutsch-Langhaar-Vorstehhunden

offen, soweit sie Mitglied eines im Deutsch-Langhaar-Verband angeschlossenen Verbandsvereins

sind.

Das Zuchtbuch enthält folgende Eintragungen:

a) neue Zwingernamen des jeweiligen Jahres

b) Eintragungen des Jahres

c) Eintragungen des Jahres nach Züchternamen geordnet

d) nach Eintragungsnummer geordnet, beginnend mit 1, z.B.1/94

e) Namen und Geschlecht der Welpen, Rüde (R) oder Hündin (H)

f) die Farbe, unterteilt in braun (br), dunkelschimmel (ds), hellschimmel (hs), forellenschimmel

(fs), braunweiß (bw), (vergl. Rassestandard)

g) Eigentümer der Welpen, soweit diese gemeldet werden

h) den geschützten Zwingernamen mit Namen und genauer Anschrift des Züchters

i) Deckakt, Wurftag, Zahl der geworfenen und aufgezogenen Welpen

j) Namen der Elterntiere, und der Großeltern mit Zuchtbuchnummer, DGStB-Nummer, HDBefunde

und die Farbe mit Abzeichen.

k) A = HD-frei, B = HD-Verdacht, C = leichte HD, D = mittlere HD, E = schwere HD

l) die Leistungszeichen des DGStB: Härte, Lautes Stöbern, Armbruster-Haltabzeichen,

Totverbeller, Totverweiser, Vbr., Btr., VSwP, und die verbandsinternen Leistungszeichen “S“

= Schwarzwildhärte, SP = Schorlemerprüfung bestanden und („:“), (:) = Schweiß Natur am

wehrhaften und nichtwehrhaften Wild

m) Art des Jagens.

Die innerhalb eines Zwingers gefallenen Würfe werden nach dem Alphabet eingetragen, d.h. z.B.

1. Wurf: Alf, Ass, Alfa, Anka; 2. Wurf: Benn, Bill, Boss, Biene usw. Die alphabetische Reihenfolge

der Würfe verändert sich nicht bei der Verwendung einer anderen Zuchthündin.

10.1 Sonderregelungen

Würfe aus im Zuchtbuch Deutsch-Langhaar (ZDL) eingetragenen Elterntieren, die ohne

vollständigen Nachweis der Zuchtvoraussetzungen dieser Zuchtordnung gezüchtet wurden,

werden im Zuchtbuch eingetragen. Sie erhalten jedoch einen vorläufigen Zuchtsperrvermerk.

Erbringen die Elterntiere die erforderlichen Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt, so kann der

vorläufige Zuchtsperrvermerk aufgehoben werden.

Die Kosten trägt der Züchter oder der Eigentümer.

Welpen von Elterntieren, die zuchtausschließende Mängel aufweisen, erhalten

Abstammungsnachweise mit entgültigem Zuchtsperrvermerk. Diese Hunde sind im Zuchtbuch

lediglich registriert. Endgültige Zuchtsperrvermerke können nicht aufgehoben werden.

Im Zuchtbuch DL können ferner Hunde registriert werden, die außerhalb der Bestimmungen

dieser Zuchtordnung gezüchtet wurden. Sie sind durch mindestens 2 DL – Formwertrichter auf

ihren Phänotyp und ihr Wesen zu beurteilen. Bei positiver Beurteilung werden sie im Register des

Zuchtbuches DL eingetragen und erhalten Registerpapiere.

Jeder Züchter erhält ein kostenloses Zuchtbuch des Jahrganges, in dem er gezüchtet hat.

 

11. Eintragungsverfahren

Der Züchter leitet den vollständig ausgefüllten Wurfantrag (u. U. ohne Käufernamen) zusammen

mit der Ahnentafel der Mutterhündin bis zur dritten Lebenswoche (21 Tage) der Welpen über den

zuständigen Verbandsverein, der diesen prüft, an den Zuchtbuchführer des Deutsch-Langhaar-

Verbandes.

Der Zuchtbuchführer ist verpflichtet, Anträge auf Eintragung ins Zuchtbuch, die nicht den

Vorschriften dieser Zuchtordnung entsprechen, die unvollständig oder unleserlich sind,

zurückzuweisen.

Der Zuchtbuchführer übersendet die Ahnentafeln und die dazugehörenden Chips per Nachnahme

an den Züchter. Die Verwendung dieser Chips ist für die Züchter verpflichtend.

Bei korrekten Wurfanträgen sind die Ahnentafeln so auszustellen, dass sie 4 Wochen nach

Eingang des Wurfantrages beim Zuchtbuchführer ausgehändigt werden können.

Ahnentafeln und Abstammungsnachweise sind Urkunden im juristischen Sinne und Eigentum des

DL-Verbandes. Die Form der Ahnentafel und Abstammungsnachweise genehmigt der Vorstand

des Deutsch-Langhaar-Verbandes.

Prüfungsergebnisse, Leistungsnachweise, Zuchteignungsvermerke sowie Typ-, Form- und

Haarbewertungen werden durch die zuständigen Vereinsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter

oder Beauftragte (z. B. Prüfungsleiter) in die Ahnentafel eingetragen.

Beim Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer ohne jeden Aufpreis auszuhändigen.

Der Eigentümerwechsel wird vom Zuchtbuchführer nicht registriert, sondern vom Voreigentümer in

die Ahnentafel eingetragen. Der Erwerber eines Deckrüden ist verpflichtet, innerhalb eines Monats

den Eigentumswechsel dem Zuchtbuchführer und dem zuständigen Verein mitzuteilen.

Im Falle des Verlustes der Original-Ahnentafel stellt die Zuchtbuchführung gegen Gebühr eine

Ersatz-Ahnentafel aus.

Alle erbachten Prüfungs- und Leistungsnachweise sind in Zusammenarbeit mit dem

Stammbuchamt des JGHV und gegebenenfalls mit dem Verbandsverein nachzutragen.

 

12. Kosten

Die Kosten für alle Bearbeitungen werden von der Hauptversammlung des Deutsch-Langhaar-

Verbandes festgelegt und jährlich in den DL-Mitteilungen veröffentlicht.

Der DLV erhebt für jeden erfolgreichen Deckakt vom Deckrüdenbesitzer eine gesonderte

Deckgebühr; diese wird vom Verbandsschatzmeister angefordert.

Doppelte Gebühren werden erhoben:

a) bei Wurfanträgen, die später als 2 Monate nach dem Wurfdatum beim Zuchtbuchführer

eingehen

b) wenn Würfe mit Zuchtsperrvermerk eingetragen werden

c) bei ungewollten Paarungen und Anpaarungen ohne Zuchtberatung.

Deckrüdenbesitzer, die ohne bestätigte Zuchtberatung eine Hündin belegen lassen, müssen eine

Deckgebühr von Euro 100,00 zahlen.

Alle Kosten werden vom Zuchtbuchführer per Nachnahme erhoben.

Die Verbandsvereine können für die Tätigkeit der Zuchtberater, Zuchtfreigabe, Tätowierung und

Kennzeichnung mit Chip, gesonderte Kosten erheben.

 

 

13. Der Zuchtbuchführer

Der Zuchtbuchführer führt das Zuchtbuch nach den Bestimmungen der Zuchtordnung und ist dem

satzungsgemäßen Verbandsvorstand für die ordnungsgemäße Bearbeitung verantwortlich.

Er hat die eingereichten Anträge auf Wurfeintragung zu überprüfen. Unvollständige Unterlagen und

fragwürdige Nachweise muss er zurückweisen. Er stellt die Ahnentafel aus und sendet sie an die

Züchter. Er vervollständigt Ahnentafeln durch Eintrag von Leistungszeichen und der

Stammbuchnummern des Deutschen Gebrauchshundstammbuches auf der Vorderseite.

Für verlorene Ahnentafeln stellt er gegen Gebühr Zweitschriften aus. Alle bisher erbrachten

Leistungsnachweise und Prüfungen sind nachzutragen.

Weiterhin obliegt ihm die Bearbeitung und Genehmigung der Anträge auf Zwingerschutz.

Am Jahresende stellt er die Druckunterlagen für das Zuchtbuch zusammen. Das Zuchtbuch wird

am 15. Februar für das vergangene Zuchtjahr geschlossen und für den Druck bereitgestellt.

Außerdem erstellt er eine Abrechnung der Zuchtbuchkasse für den Verbandsschatzmeister.

Diesem überlässt er zum Quartalsende die Deckbescheinigungen zur Erhebung der

Deckrüdengebühr.

Alle Entscheidungen über Ablehnungen von Eintragungen in das Zuchtbuch sind der

Zuchtkommission und dem zuständigen Verbandsverein vor Mitteilung an den Antragsteller

mitzuteilen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit überwacht er das Zuchtgeschehen innerhalb des Deutsch-Langhaar-

Verbandes und gibt darüber alljährlich der Hauptversammlung einen Bericht.

 

14. Zuchtkommission

Die Zuchtkommission arbeitet gemäß der Satzung des DL-Verbandes dem Vorstand zu. Sie

erstattet jährlich der Hauptversammlung einen Bericht.

Die Zuchtkommission besteht aus drei mit dem Zuchtgeschehen im DLV besonders vertrauten

Persönlichkeiten. Sie ist dem geschäftsführenden Vorstand unterstellt und hat diesen in allen

züchterischen Belangen zu unterstützen.

Aufgaben der Zuchtkommission sind insbesondere

- die Überwachung der Zucht des DL auf der Grundlage der Zuchtordnung und seiner

Rassekennzeichen

- die Erstellung einer jährlichen Zusammenfassung aller DL-Prüfungsergebnisse, deren Analyse

und Kommentierung sowie die Darstellung dieses Berichtes anlässlich der

Hauptversammlung.

- die Erarbeitung von Vorschlägen zur Erhaltung und erforderlichenfalls Verbesserung der

Zuchtergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Nerv, Wesen, Leistungsfähigkeit im

praktischen Jagdbetrieb und Typ des DL

- Entscheidungen, die sich aus unterschiedlicher Auslegung der Zuchtordnung ergeben

- den geschäftsführenden und erweiterten Vorstand, die Verbandsvereine und Züchter in allen

Zuchtangelegenheiten zu beraten.

Die Zuchtkommission fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Kommt eine Einstimmigkeit nicht

zustande, so entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Dieser kann die Entscheidung der

Verbandsversammlung überlassen.

Die Entscheidungen der Zuchtkommission sind den beteiligten Personen sowie den Mitgliedern

des erweiterten Vorstandes schriftlich bekannt zu machen.

Gegen Entscheidungen der Zuchtkommission bei Streitfällen kann innerhalb von vier Wochen,

gerechnet ab Zustellung, Widerspruch beim 1. Vorsitzenden des DLV eingelegt werden. Über den

Widerspruch ist bei der nächsten Verbandsversammlung zu beraten und abzustimmen.

 

15. Verbandsvereine

In den Verbandsvereinen ist der Vorstand für die Einhaltung der Zuchtordnung verantwortlich. Es

müssen Veranstaltungen durchgeführt werden, die es den Mitgliedern ermöglichen, ihre Hunde

den Zuchtbestimmungen entsprechend vorzustellen.

Die Vereine können die Aufgaben der Zuchtbetreuung delegieren. Über die personelle

Zuständigkeit ist der Zuchtbuchführer zu informieren ( siehe auch 4.2 )

Bei Paarungen von Hündinnen, die im Eigentum von Zuchtberatern stehen, bearbeitet der

Vereinsvorsitzende oder die Beauftragten entsprechend den Wurfantrag. Züchter können bei

Würfen im eigenen Zwinger nicht beratend und nicht überwachend tätig werden.

 

16. Ausländische Deutsch-Langhaar

Unter „Ausländischen Deutsch-Langhaar“ verstehen wir alle Deutsch-Langhaar-Vorstehhunde,die

im Ausland rein gezüchtet sind.

Da im Ausland häufig andere Zuchtvoraussetzungen bestehen und die Hunde im Typ nicht in allen

Fällen den hier gezüchteten entsprechen, sind ausländische Deutsch-Langhaar vor ihrer

Zuchtbenutzung in der Bundesrepublik besonders streng auf ihre Anlagen, Leistung, Härte, Typ,

Form, Haar und Wesen zu überprüfen.

Um sicherzustellen, dass mit der Zuführung ausländischen Blutes keine unerwünschten X Anlagen

und Formfehler in die Zucht eingebracht werden, ist vor der Benutzung ausländischer Deutsch-

Langhaar eine Genehmigung der Zuchtkommission einzuholen; dies gilt auch für Welpen, die in

der Bundesrepublik Deutschland und/oder unter der Betreuung eines Vereines des Deutsch-Langhaar-Verbandes aufgezogen wurden. Die Zuchtkommission entscheidet abschließend. Die

Entscheidung ist nicht anfechtbar.

 

17. Ordnungs- und Schlussbestimmungen

Die Züchter und Eigentümer der Deckrüden verpflichten sich durch die Mitgliedschaft in einem DLVerein

oder einer DL-Zuchtgruppe, die dem Deutsch-Langhaar-Verband angeschlossen ist, zur

Einhaltung der Vorschriften dieser Zuchtordnung unter Ausschluss des Rechtsweges.

Jedem Mitglied in den Mitgliedsvereinen ist die Möglichkeit zu geben, Einsicht in die Zuchtordnung

zu nehmen, auf Verlangen ist sie ihm in schriftlicher Form auszuhändigen .

Es muss im eigenen Interesse jedes Züchters und Eigentümers eines Deckrüden im Sinne der

Erhaltung der Reinzucht liegen, sich an die Forderungen und Empfehlungen dieser Zuchtordnung

zu halten.

Verstöße gegen diese Zuchtordnung können unter Ausschluss des Rechtsweges durch Sperrung

des Zuchtbuches geahndet werden. Einen solchen Beschluss fasst der erweiterte Vorstand des

DLV. Er entscheidet abschließend. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Eigentümer von Zuchtrüden und Zuchthündinnen sind

eingehend in den Zuchtregeln der Dachverbände F.C.I und VDH beschrieben und gelten für diese

unmittelbar. Die Eigentümer sind verpflichtet, sich über diese Bestimmungen und ihre Fortgeltung

oder Änderung selbständig zu unterrichten. Verstöße dagegen können mit Zuchtverbot belegt

werden.

Privatrechtliche Auseinandersetzungen wegen Verstößen gegen die Gepflogenheiten bei Zucht,

Haltung und Verkehr mit Hunden unterliegen dem Zuchtreglement der F.C.I.

ZO zuletzt geändert am 23.03.2013 auf der Hauptversammlung des DL – Verbandes in Keulos

 

Anhang

1. Farbvererbung

Die Farben des Deutsch-Langhaar sind nachstehend in den Rassekennzeichen in der Reihenfolge

ihrer Vererbung unter 10.2 a) bis f) aufgeführt. Die Vererbung erfolgt nach den Mendelschen

Regeln von dominant (überdeckend) bis rezessiv (überdeckt) mit Abstufungen in Form einer

Allelenreihe.

Demnach ist am stärksten dominant die Farbe einfarbig braun, am stärksten rezessiv braun-weiß.

Braun ist also über alle anderen DL-Farben dominant. Paart man einen braunen DL mit einen

braungeschimmelten, so kann der ganze Wurf braun ausfallen, wenn der braune Hund keinen

rezessiven Schimmel- oder Braunweiß-Faktor hat. Stammt ein solcher brauner Zuchthund aus

braunen Eltern, so kann nur durch den Zuchtversuch festgestellt werden, ob er reinerbig braun ist

oder nicht. Besitzt der braune Hund einen solchen Braunschimmel- oder Braun-weiß-Faktor, so

sind bei Anpaarung mit einem Schimmel die Hälfte der Nachkommen geschimmelt oder braunweiß.

Paart man zwei braune Hunde miteinander, so können auch einige (25 %) Schimmel- oder

Braun-Weiß-Nachkommen im Wurf liegen, wenn braune Elterntiere einen entsprechenden

rezessiven Faktor besitzen. Umgekehrt können aus zwei geschimmelten oder braunweißen Eltern

niemals braune Nachkommen fallen. Am meisten rezessiv vererbt sich braun-weiß. Das bedeutet,

dass bei Paarung zweier braun-weißer Elterntiere immer nur braun-weiße Nachzucht zu erwarten

sind. Im Wurf zweier dunkelgeschimmelter Elterntiere können aber auch einige braun-weiße

Nachkommen liegen, sofern diese einen Braun-weiß-Faktor besitzen. Zur Vereinfachung war hier

nur die Rede von den Farben braun, braunschimmel und braunweiß. Es gibt aber innerhalb der

Farbe Braunschimmel noch die Abstufung Dunkelschimmel, Hellschimmel und Forellenschimmel.

Hier gilt die Regel, je dunkler die Schimmelfarbe ist, um so mehr vererbt sie sich dominant, je

heller sie ist, um so mehr vererbt sie sich rezessiv (Allelenreihe).

Alle Schimmelfarben, also Dunkelschimmel, Hellschimmel, Forellenschimmel und braun-weiße

Welpen, sehen bei der Geburt braun-weiß aus. Das Nachdunkeln der dunklen Schimmelfarbe bei

den Dunkel-Braunschimmeln und die Entstehung der Schimmelfärbung und der Tupfen bei den

Hellschimmeln und Forellenschimmeln erfolgt nach mehreren Wochen. Etwa ab dem 3. Lebenstag

kann man aber an den Pfoten schon sehen, welche Farbe der Welpe bekommen wird. Die

Dunkelschimmel haben, zu diesem Zeitpunkt schon ganz dunkle Sohlen, die Hellschimmel und

Forellenschimmel haben gefleckte Sohlen und die braun-weißen Welpen zeigen einfarbig hellrosa

gefärbte Sohlenflächen.

 

FCI-Standard Nr. 117b

Federation Cynologique Internationale

Secretariat General, 14. rue Léopold II, 6530 Thuin (Belgique)

Einleitung

Langhaariger Deutscher Vorstehhund (Deutsch-Langhaar)

Ursprungsland: Deutschland.

Verwendung: Vielseitiger Jagdgebrauchshund.

Klassifikation F.C.I.: Gruppe VII (Kontinentale Vorstehhunde).

Kurzer geschichtlicher Überblick: Im langhaarigen Jagdhund ist das Blut der Vogel-, Habichts-,

Wasserhunde und Bracken vereint und somit die Anlagen zu großer Vielseitigkeit vorhanden. Ab

dem Jahr 1879 wurde Reinzucht betrieben und die wesentlichen Rassemerkmale festgelegt. Im

Jahr 1897 stellte Freiherr von Schorlemer die ersten Rassekennzeichen für den Deutsch-

Langhaar auf und legte somit den Grundstein für die heutige Reinzucht.

F.C.I.-Standard Nr. 117b des

Langhaarigen Deutschen Vorstehhundes (Deutsch-Langhaar)

1) Allgemeines Erscheinungsbild des Hundes

Kräftig, muskulös, tiefgestellt, flüssige Linien. Bei kleineren Hunden muss viel Substanz verlangt

werden. Allzu massige und dabei schwerfällige Hunde sind nicht erwünscht.

2) Wichtige Maßverhältnisse (Proportionen):

Fang und Schädel gleich lang, Hund hinten nicht überbaut, Schulter etwas höher als Kruppe.

3) Verhalten und Charakter:

Ausgeglichen, ruhig, gezügeltes Temperament, gutartig, leicht zu führen.

4) Kopf:

Auf den schönen Langhaarkopf muss besonderer Wert gelegt werden. Edles Aussehen

langgestreckt.

4.1 Oberkopf: leicht gewölbt.

Stop: Stirnabsatz leicht ansteigend, nicht plötzlich eingeschnitten.

4.2 Gesichtsschädel

Nasenschwamm: braun, leichte Schimmelabzeichen erlaubt.

Nasenrücken: leicht gewölbt, nicht zu schmal.

Lefzen: nicht allzu stark überfallend.

Kiefer: ohne Überfeinerung.

Backen: keine zu starken Backenknochen.

Augen: Farbe braun, möglichst dunkel, Augenlieder eng am Augapfel anliegend.

Ohren: nicht zu tief angesetzt, leicht nach vorne gedreht.

4.3. Gebiss: gut ausgeprägtes Gebiss. Die oberen Schneidezähne sollen scherenförmig über die

unteren Schneidezähnen schließen.

Vollständiges Gebiss: 42 Zähne.

Zahnformel 3 1 4 2 x 2 = 42 Zähne

3 1 4 3

5) Hals: Kräftig und edel, ohne Wamme in schöner Linie sich zur Brust hin erweiternd, nicht zu kurz.

6) Körper:

Rücken: Gerade, fest, nicht zu lang, Nierenpartie besonders muskulös.

Kruppe: Lang, mäßig abfallend.

Brust: Vorbrust resultiert aus der gerechten Winkelung Schulterblatt-Oberarmknochen, Brustkorb

breit und tief, mindestens bis zu den Ellenbogen reichend.

Rute: Keine zu steile Haltung. Soll gestreckt getragen werden, letztes Drittel leicht aufwärts.

7) Gliedmaßen

7.1. Vorderläufe:

Allgemeines: Das Oberarmbein, die Unterarm- und Fußknochen sollen beim stehenden Hund,

von vorne gesehen, annähernd eine senkrechte Linie bilden.

Schultern: Gut anliegend. Von der Seite gesehen, bei ruhiger Haltung, sollen Schulterblatt und

Oberarmbein einen rechten Winkel sich möglichst nähern.

Ellenbogen: Gut anliegend.

Vorderfußwurzelgelenk: leicht durchgebogen, Vordermittelfuß nicht ganz gerade.

Pfoten: Ballen derb und kräftig.

7.2. Hinterläufe:

Allgemeines: Von hinten gesehen sollen das Hüftbein (Beckenknochen), das Oberschenkelbein,

die Unterschenkel- und Fußknochen eine senkrechte Linie bilden.

Sprunggelenk: Auf gute Winkelung ist besonderer Wert zu legen.

Wolfkrallen: Sind gleich nach der Geburt zu entfernen.

8) Bewegung: Raumgreifende Bewegung mit gutem Schub aus den Hinterläufen.

9) Haut: Eng am Körper anliegend, nicht faltig.

10) Behaarung:

10.1. Beschaffenheit des Haares: Auf die richtige Behaarung ist größter Wert zu legen; weder

übermäßiger Haarwuchs noch allzu kurzes Haar.

Am Rücken und am Rumpf seitlich: Haar 3-5 cm lang, gut anliegend.

An der Halsunterseite, an der Brust und am Bauch dürfen die Haare noch länger sein.

Bauch: Gut behaart.

Ohren: Behaarung wellig und überfallend.

Rute: Mit guter Fahne, bis zur Rutenspitze behaart.

Rückseite der Vorderläufe: Befranst.

Rückseite der Hinterläufe: Befranst (Hosen)

Unterhalb des Sprunggelenkes: Haar bedeutend kürzer. Zu starke Befransung ist nicht

erwünscht. Zwischenräume zwischen den Zehen dicht und kurz behaart. Kopf: Haar erheblich

kürzer, Schopfbildung am Oberkopf ist unerwünscht. Körper: Haar schlicht, fest, glatt oder leicht

wellig, fest anliegend. Dicht mit guter Unterwolle.

10.2. Haarfarbe

a) einfarbig braun

b) braun mit weißen oder geschimmelten Abzeichen (besonders an Brust und Pfoten).

c) dunkelschimmel (mit größeren oder kleineren braunen Platten; brauner Kopf, evtl. mit Blässe,

Schnippe oder Stern).

d) hellschimmel (mit größeren oder kleineren braunen Platten; brauner Kopf, evtl. mit Blässe,

Schnippe oder Stern)

e) forellenschimmel (mit größeren oder kleineren braunen Platten; brauner Kopf, evtl. mit Blässe,

Schnippe oder Stern).

f) braun-weiß, entweder rein braun-weiß oder ganz wenigen kleinen Flecken (große braune

Platten, mit Sattel oder Mantel, Kopf: Braun, evtl. mit Blässe, Schnippe oder Stern).

Vereinzelt kann gelber Brand als uraltes Brackenerbe auftreten.

11)Größe und Gewicht: Idealmaß bei Rüden: 63-66 cm (Mindestmaß 60 cm, Höchstmaß 70 cm).

Idealmaß bei Hündinnen: 60-63 cm (Mindestmaß 58 cm, Höchstmaß 66 cm). Das Gewicht liegt

bei 30 kg.

12) Fehler:

Augen: helles Habichtsauge, Schrägstellung der Augen.

Ohren: offener Behang, Lederenden.

Rücken: Senkrücken, Karpfenrücken.

Brust: tonnenförmig, zu schmal.

Rute: Posthorn- und Hakenrute

Vorderläufe: Schulterblatt/Oberarmwinkel zu offen oder Vordermittelfuß zu gerade.

Hinterläufe: Kuhhessigkeit, Fassbeinigkeit.

Pfoten: gespreizte Pfoten; Katzen- und Hasenpfoten.

Haarbeschaffenheit: längere Barthaare, buschige Augenbrauen; krauses Haar.

13) Disqualifizierende Fehler:

Allgemeines Erscheinungsbild: Hunde mit mangelhafter Knochensubstanz und fehlender

Bemuskelung.

Kopf: Hunde mit vom Typ abweichenden Kopfformen.

Augen: Ektropium (ausgestülptes Augenlid,), Entropium (eingerolltes Augenlid), auch korrigierte

Augenlidfehler.

Rüden müssen zwei fühlbare normale, gut im Skrotum liegende Hoden aufweisen.

Von der Generalversammlung vom 23. und 24. Juni 1987 in Jerusalem genehmigt.

 

2. Verbandsinterne Leistungszeichen

Leistungszeichen S (LzS)

Durch das Leistungszeichen S sollen Hunde herausgestellt werden, die in der jagdlichen Praxis

Wildschärfe an Schwarzwild zeigen.

Bedingungen:

Anlässlich einer Jagd muss der Hund

- ein geringes Stück Schwarzwild fassen und halten oder

- ein starkes Stück Schwarzwild scharf jagen und stellen oder

- eine Rotte Sauen stellen und selbständig sprengen.

In jeden Fall muss erkennbar sein, dass der Hund scharf (mit anhaltenden Fassversuchen) jagt.

Dem Laut ist besondere Bedeutung beizumessen.

Berichterstattung:

Falls ein Hund vorstehende Bedingungen (auch einmalig) unter Beweis gestellt hat, sind vom

Führer 2 Zeugen, die den Vorgang beobachtet haben, zu benennen.

Die Zeugen müssen(VGPO § 102) unvoreingenommen sein.

Sie sind mit Anschrift und Telefon anzugeben und haben eine schriftliche Schilderung zu fertigen

und zu unterschreiben.

Der Führer sendet diese Schilderung, in der Name und Zuchtbuchnummer des Hundes

angegeben ist, als formlosen Antrag an den zuständigen Vereinsvorsitzenden zur Genehmigung

des Leistungszeichens. Der Vereinsvorsitzende ist verantwortlich für die Richtigkeit der

Voraussetzungen. Er ist befugt, die Zeugen weitergehend zu befragen.

Nachweis in die Ahnentafel ein. Er macht dem Zuchtbuchführer Mitteilung. Dieser registriert

diesen Nachweis.

Beschlossen durch die HV des DL-Verbandes 1991

Leistungszeichen ``:´´ (Leistungszeichen Schweiß-Natur am wehrhaften Wild)

(:) ( Leistungszeichen Schweiß-Natur am nicht wehrhaften Wild)

Als wehrhaftes Wild gelten:

- Schwarzwild außer Frischlingen

- Rotwild außer Kälbern

- Dam- und Sikahirsche

- Gamswild außer Kitzen und Jährlingen

- Muffelwidder

Die Arbeit muss folgende Kriterien erfüllen:

a) Mindeststehzeit 12 Stunden, bzw. über Nacht,

b) Mindestlänge der Riemenarbeit 500 m bei anschließender Hatz,

c) Totsuchen könne für eine Bewertung nur herangezogen werden, wenn die Riemenarbeit

mindestens 1.000 m beträgt und die Wundfährte einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweist;

d) am warmen Wundbett oder beim Fortziehen des kranken Stückes in Sichtweite muss der

Hund zur Hatz geschnallt werden.

e) der Hund muss wehrhaftes Wild stellen, nicht wehrhaftes Wild muss der Hund ohne

Einwirkung des Führers oder Dritter selbständig niederziehen und möglichst abtun;

f) der Hund darf von einmal gestelltem Wild keinesfalls ablassen, bis der Führer den

Fangschuss antragen oder das Stück abfangen kann;

g) das kranke Stück muss in jedem Fall zur Strecke kommen.

Berichterstattung:

Über die Arbeit ist kurz und sachlich ein Bericht abzufassen, der folgende Daten enthalten muss:

1. Name, Zb. Nr., Leistungszeichen, Wurfdatum, Eigentümer und Führer des Hundes;

2. Name, Art und Lage des Reviers,

3. Wetter, Bodenfeuchtigkeit, Bewuchs, Geländeverhältnisse, evtl. Schneelage;

4. Beschreibung der Arbeit mit Angaben zur Wildart, Stärke des Wildes, Zeit und Ort des

Anschusses, Pirschzeichen am Anschuss und im Fährtenverlauf, Beginn der Riemenarbeit

(Uhrzeit), Wundbetten, Länge und Dauer der Hatz, Stellen bzw. Niederziehen, Ende der

Arbeit (Uhrzeit), Verletzung des Wildes;

5. Anwesende Augenzeugen.

Der Bericht muss von mindestens zwei Zeugen mit vollem Namen, Anschrift und Angabe, dass sie

praktizierende Jäger sind, unterschrieben sein. Züchter, Führer und Eigentümer des Hundes

scheiden als Zeugen aus. Arbeiten, bei denen der Schütze, der die Wildart beschossen hat, der

Führer oder Eigentümer des Hundes ist, können zur Anerkennung dieses Leistungszeichens nicht

herangezogen werden.

Der Bericht ist zur Anerkennung an den Vorsitzenden des zuständigen Zuchtvereins bzw. der

Zuchtgruppe einzureichen, der ihn nach Bestätigung an den Zuchtbuchführer weiterleitet.

Beschlossen durch die HV des DL-Verbandes 1992

Leistungszeichen SP (Schorlemer-Herbstzuchtprüfung bestanden)

Beschlossen durch die HV des DL-Verbandes 1986